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   AG München, 31.05.2016 - 421 C 17180/15   

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https://dejure.org/2016,49838
AG München, 31.05.2016 - 421 C 17180/15 (https://dejure.org/2016,49838)
AG München, Entscheidung vom 31.05.2016 - 421 C 17180/15 (https://dejure.org/2016,49838)
AG München, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 421 C 17180/15 (https://dejure.org/2016,49838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietverhältnis wegen Erbfall erloschen: Miterbe muss räumen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietverhältnis wegen Erbfall erloschen: Miterbe muss räumen! (IMR 2017, 1092)

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 968
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Auszug aus AG München, 31.05.2016 - 421 C 17180/15
    [...] Die Zeugin, als Miteigentümerin, hat in dieser Eigenschaft den Mietvertrag bestätigt" legt nahe, dass er bereits 1986 Miteigentümer des streitgegenständlichen Anwesens war und daher ein Mietvertrag aufgrund der Identität von Vermieter und Mieter überhaupt nicht abgeschlossen werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.2016 - VIII ZR 323/14 -, juris, Rn. 18 m.w.N.).

    Sollte der Beklagte erst 1995 Erbe des streitgegenständlichen Anwesens in Erbengemeinschaft mit seiner Schwester nach der verstorbenen Mutter geworden sein, so ist das Mietverhältnis zumindest zum Zeitpunkt des Erbfalls 1995 durch Konfusion erloschen (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.2016 - VIII ZR 323/14 -, juris, Rn. 18 m.w.N.).

  • OLG Celle, 04.09.1997 - 4 W 187/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verhältnis der

    Auszug aus AG München, 31.05.2016 - 421 C 17180/15
    Es handelte sich bei dem angeblich geschlossenen Vertrag vielmehr um eine ggf. entgeltliche Benutzungsregelung zwischen dem Beklagten und den weiteren Miteigentümern nach § 2038 BGB i.V.m. § 745 BGB (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.09.1997 - 4 W 187/97 -, juris, Rn. 7).

    Sollte es nach 1995 Vereinbarungen, auch konkludent, zwischen dem Beklagten und seiner Schwester über die Benutzung des streitgegenständlichen Anwesens gegeben haben, so handelte es sich um stillschweigende Benutzungsregelungen nach § 2038 BGB i.V.m. § 745 BGB (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.09.1997 - 4 W 187/97 -, juris, Rn. 7).

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG München, 31.05.2016 - 421 C 17180/15
    Mangels Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft kommen Mietverhältnisse nicht mit der Erbengemeinschaft als solcher, sondern mit den einzelnen Miterben zustande (vgl. BGH, Urteil vom 11.09.2002 - XII ZR 187/00 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG München, 31.05.2016 - 421 C 17180/15
    Die Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2006, - VIII ZB 94/05 -, juris, Rn. 7).
  • AG Mönchengladbach, 18.12.2019 - 35 C 97/19

    Erbe zugleich Vermieter und Mieter: Mietvertrag beendet!

    Dabei ist nicht von Bedeutung, ob die Personenmehrheit auf Mieter oder Vermieterseite steht (so zutreffend: AG München, Urteil vom 31.05.2016 - 421 C 17180/15 -, Rn. 17, juris).
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